Rechtsgrundlage
- Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1. Januar 2024
- Hessische Verordnung zur Wärmeplanung, in Kraft seit 12. November 2025 (regelt u. a. planungsverantwortliche Stelle, vereinfachte Verfahren, Anzeige/Auswertung, Monitoring, Finanzausgleich)
Fristen nach Einwohnerzahl
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern: bis 30. Juni 2026
- Alle übrigen Kommunen (≤ 100.000 Einwohner): bis 30. Juni 2028
Schöneck hat ca. 12.000 Einwohner (Kilianstädten, Büdesheim, Oberdorfelden) → Frist 30. Juni 2028.
Erleichterung: Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen (reduzierte Datenerfassung); trifft auf Schöneck aufgrund der Einwohnerzahl nicht direkt zu.
Regionale Kooperation
Schöneck ist Teil der Initiative „Kommunale Wärme im MKK“ – gemeinsames Vorgehen von 18 Kommunen des Main-Kinzig-Kreises zur Wärmeplanung: Biebergemünd, Birstein, Bruchköbel, Erlensee, Freigericht, Gelnhausen, Gründau, Hammersbach, Hasselroth, Langenselbold, Linsengericht, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schöneck, Steinau an der Straße.
Website: mkk-waerme.de (online seit 1. Dezember 2024, angekündigt per Pressemitteilung am 29. November 2024)
Offene Punkte
Auf der Website der Gemeinde Schöneck (Abteilung Stadtentwicklung) sind aktuell keine konkreten Angaben zu Zeitplan oder Bearbeitungsstand des eigenen Wärmeplans veröffentlicht. Für den aktuellen Stand: Gemeindeverwaltung / Stadtentwicklung Schöneck direkt kontaktieren.