Einladung
Das Vorreiterkonzept zum kommunalen Klimaschutz war im Februar im zuständigen Fachausschuss besprochen worden. Die Öffentlichkeit sollte bei einer Veranstaltung im April einbezogen werden. Eine offizielle Einladung der Gemeinde schien es nicht zu geben.
Der erste Termin war als Pressemitteilung auf den Website der Gemeinde bekannt gegeben worden. Diese Pressemitteilung wurde mittlerweile gelöscht.
Am 18.05.2026 erschien der Hinweis auf den neuen Termin auf der Website der Gemeinde, wieder als Pressemitteilung: Neuer Termin für Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzkonzept der Gemeinde Schöneck
Erstellung
Mit der Erstellung des Vorreiterkonzepts wurde das Ingenieurbüro COOPERATIVE beauftragt; dasselbe Büro, das bereits im Jahr 2012 das erste Klimaschutzkonzept der Gemeinde Schöneck erstellt hat.
COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt [ www.cooperative.de ]
Begriffsklärung
Der Begriff „Vorreiterkonzept“ stammt aus der [ Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ ] des Bundesumweltministeriums.
Dort heißt es in Absatz 4.1.9 „Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts“
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040.
„Vorreiterkonzept“ ist also kein selbstgewählter Titel, sondern bezeichnet die Förderfähigkeit der Aktualisierung eines älteren Klimaschutzkonzepts, das nicht ausreichend zur Umsetzung gebracht wurde.
Rechtliches
Was die Kommunalrichtlinie konkret sagt
Für die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts (Nummer 4.1.9) sind als förderfähige Maßnahmen explizit aufgeführt: Durchführung von Akteursbeteiligung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Natürlich die Konzepterstellung und die Organisation.
Das bedeutet: Diese Leistungen sind förderfähig und werden vom Bund mitfinanziert.
Gleichzeitig gilt: Zwischenergebnisse der Akteursbeteiligung sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutiert werden. Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, die Maßnahmen und die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar.
Die entscheidende Konsequenz für Schöneck
Die Gemeinde scheint nicht nur politisch, sondern auch zuwendungsrechtlich zur substanziellen Akteursbeteiligung verpflichtet.
Die Gemeinde hat Bundesförderung für das Vorreiterkonzept beantragt und erhalten – und damit auch Fördermittel für Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Veranstaltung zur öffentlichen Vorstellung des Vorreiterkonzepts ist also nicht freiwillige Kulanz, sondern Teil der geförderten und damit zuwendungsrechtlich verpflichtenden Leistungen.
Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts – mit dem Ziel, Leitbild und Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten. Eine Beteiligung ohne Informationsgrundlage erfüllt diesen Zweck formal, aber nicht substanziell.
Fragen zum Vorreiterkonzept
Wir haben uns recht ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und eine ganze Menge Fragen und Anregungen erarbeitet.
Details findet ihr hier : [ 5 Kernfragen ] und noch mehr Details hier: [ Ausführlicher Fragenkatalog ]