Vorab: Übergreifende Grundlagen

Bürgerbeteiligung ohne Datenbasis ist formal, aber nicht substanziell.

Ohne Referenzszenario ist nicht beurteilbar, wie ambitioniert die Maßnahmen tatsächlich sind.

1. Wärme / Gebäude

Wärme ist typischerweise der größte Emissionsposten in einer Gemeinde. Die Sanierungsentscheidung liegt bei Privateigentümern – der kommunale Einfluss ist begrenzt.

Ein Ziel von 2040 erfordert deutlich höhere Quoten. Sind diese realistisch finanzierbar?

2. Verkehr / Mobilität

Verkehr ist schwer kommunal steuerbar. Trotzdem enthält fast jedes Klimakonzept hohe Reduktionsziele für diesen Sektor.

Pendleremissionen können dem Wohnort oder dem Arbeitsort zugerechnet werden – das macht einen erheblichen Unterschied in der Bilanz.

Emissionen aus der Stromerzeugung für E-Autos müssen transparent ausgewiesen sein, sonst werden Emissionen nur verlagert.

3. Strom / Erneuerbare Energien

Zertifikatslösungen ohne physischen Ausbau verändern den realen Emissionsmix nicht.

4. Kommunale Liegenschaften

Dies ist der einzige Bereich mit direkter kommunaler Entscheidungsgewalt – emissionsmäßig aber meist klein.

Fehlt dieser, bleibt es bei unverbindlichen Absichtserklärungen.

5. Kompensation / Restmengen

Externe Zertifikate sind methodisch problematisch: Qualität und Permanenz sind schwer prüfbar.

Scope 3 (Konsum, Lieferketten) bleibt in den meisten Kommunalkonzepten ausgeblendet, obwohl er den Großteil realer Emissionen ausmacht.

6. Monitoring / Verbindlichkeit

Das Klimaschutzkonzept 2012 enthielt ein Monitoring, das bis 2021 nicht umgesetzt wurde.

Konzepte ohne benannte Verantwortlichkeiten bleiben folgenlos.

Konkrete Frage: Welche Struktur verhindert diesmal dasselbe wie nach 2012?

7. Übergreifende Fragen

Das beauftragte Büro erstellt das Konzept im Auftrag der Gemeinde – eine externe Qualitätskontrolle fehlt strukturell.